TREIBSTOFF / BATTERIE AUFLADEN POLITIK
Rückgabe mit derselben Kraftstoff- / Batteriestandmenge. Der Mieter hat das Auto mit der gleichen Menge an Kraftstoff / Batteriestand zurückzugeben, mit der er das Auto übernommen hatte, oder zahlen die Kraftstoff- / Batteriestandsdifferenz. Für die Elektroautogruppen sollte der Batteriestand des Fahrzeugs bei der Rückgabe durch den Mieter mindestens 30% betragen. Wenn der Batteriestand weniger als 30 % beträgt, wird eine Aufladegebühr von 15,00 € zusätzlich zur Batterieladungsdifferenz erhoben. Der Mieter ist voll verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung des Ladekabels des Fahrzeugs. Die Kosten variieren je nach Modell und Hersteller.
Die Fahrzeuge, die außerhalb der Geschäftszeiten übernommen werden, haben mindestens die Hälfte im Tank, so dass Sie ohne Probleme überall hinkommen. Außerdem können wir Ihnen den Weg zur nächsten Tankstelle weisen. Sie haben die Möglichkeit, eine volle Tankfüllung in den Extras im Voraus zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr nicht erstattbar ist. Daher sollte das Fahrzeug mit möglichst leerem Tank zurückgegeben werden. Diese Option ist für Elektroautogruppen nicht verfügbar.